Die Zählerstände für die Jahresendabrechnung (bis zum 31.12.)
können innerhalb der 1. Woche des folgenden Jahres gemeldet und noch berücksichtigt werden. In unserer letzten Ausgabe der Kundenzeitung geben wir Ihnen den Stichtag immer bekannt.
Wir bieten eine Vielzahl von Tarifen für die Strom-, Erdgas- und Wärmeversorgung. Welche davon am besten zu Ihnen passen, klären Sie am einfachsten, wenn Sie unter der Telefonnummer 06359 954252 mit unserem Kundenzentrum sprechen.
Bitte informieren Sie bei Umzügen oder Ummeldungen die Verbrauchsabrechnung der Stadtwerke Grünstadt möglichst rasch über Ihre Pläne. Um eine genaue Abrechnung zu gewährleisten, sollten Sie die dann notwendige „Änderungsmitteilung“ immer an den Tagen Ihres Umzugs an die Stadtwerke Grünstadt weiterleiten.
Bitte nutzen Sie hierzu das entsprechende Formular, das Ihnen unsere Verbrauchsabrechnungsstelle gerne zusendet - oder nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Mitteilung in unserem Internet-Service-Center.
Natürlich können Sie Ihren Zählerstand auch telefonisch mitteilen.
Unabhängig davon, ob Sie weiterhin im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Grünstadt wohnen bleiben oder nicht, ist es in jedem Fall erforderlich, die bisherige Verbrauchsstelle bei den Stadtwerken Grünstadt abzumelden. Bitte geben Sie dazu die Zählernummer, den Zählerstand und – falls möglich – den Namen des Nachmieters/Nachbesitzers an.
Speziell bei Mietwohnungen hat es sich außerdem als sinnvoll erwiesen, die Zählerablesung gemeinsam mit dem Vermieter durchzuführen, um Missverständnissen vorzubeugen. Meist werden Übergabeprotokolle von den jeweiligen Hausmeistern geschrieben. Sofern Sie solch ein Protokoll besitzen, bringen Sie dies einfach bei einem Besuch in unseren Räumen mit - oder schicken Sie es uns per Post zu.
Ziehen Sie in das Versorgungsgebiet eines fremden Energieversorgers um, reicht es aus, wenn Sie uns außer den eben genannten Daten noch Ihre neue Anschrift mitteilen. Bleiben Sie dagegen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Grünstadt wohnen, sollten Sie uns neben den Daten der alten Verbrauchsstelle auch die neue Adresse sowie die dortige Zählernummer sowie den Zählerstand zum Zeitpunkt des Einzugs übermitteln.
Ja. Teilen Sie uns einfach Ihre Zählerstände am Tag der Preisänderung mit. Auf Ihrer Jahresendabrechnung sind dann die Verbräuche in den einzelnen Abrechnungszeiträumen auf der Basis der von Ihnen übermittelten Zählerstände berechnet.
Rufen Sie uns an und teilen Sie uns Ihre aktuellen Zählerstände mit. Damit erstellen wir eine simulierte Abrechnung, mit der wir die Abschlagshöhe schnell und einfach überprüfen können. Dies empfiehlt sich vor allem für Kunden, die erst vor kurzem auf Erdgas umgestiegen sind!
Zur
Kostenvorplanung sowie als Vergleichswert für die Analyse des eigenen
Verbrauchsverhaltens ist es für viele Kunden wichtig, wie viel Strom,
Erdgas und Wasser die Kunden der Stadtwerke Grünstadt denn
durchschnittlich verbrauchen.
Durchschnittsverbrauch einer vierköpfigen Familie im freistehenden Einfamilienhaus neuerer Bauart:
Strom: 4.500 kWh/Jahr
Erdgas: 30.000 kWh/Jahr
Wasser: 150 cbm/Jahr
Wir empfehlen die Festlegung der Stadtwerke zu akzeptieren oder im Einzelfall mit den Mitarbeitern der Stadtwerke noch einmal im Detail abzustimmen, weil sonst hohe Nachzahlungen oder unnötige Überzahlungen die Folge sein könnten. Außerdem werden eventuelle Preisänderungen von uns automatisch mit berücksichtigt.
Grundsätzlich sind alle Zähler geeichte Präzisionsgeräte, die über Jahre und Jahrzehnte hinweg sehr genau die konkreten Verbrauchswerte erfassen. Ob und wie häufig die Zähler bei den Kunden der Stadtwerke Grünstadt gewechselt werden, hängt von der Verbrauchsart und der mechanischen Belastung ab, der die Zähler unterworfen sind. Wasserzähler werden deshalb alle 6 Jahre ausgetauscht. Erdgas- und Stromzähler sind wesentlich geringeren mechanischen Einflüssen ausgesetzt und werden aus diesem Grund nach 8 (Erdgas) bzw. 16 (Strom) Jahren ausgetauscht.
Bitte überprüfen Sie bei einem Stromausfall immer zuerst Ihre
Sicherungen. Vielleicht hat ein defektes Gerät in Ihrem Haushalt einen
Kurzschluss verursacht. Wenn das nicht der Fall ist, vergewissern Sie
sich bitte, ob nur bei Ihnen oder auch in der Nachbarschaft der Strom
ausgefallen ist.
Sollte es nur bei Ihnen sein, rufen Sie am
besten einen der von uns empfohlenen Elektroinstallateure an. Um die
entsprechenden Adressen zu erfahren, klicken Sie einfach auf
Service-Partner.
Sollte der Service-Partner keinen Fehler
feststellen können, benachrichtigen Sie bitte die Störungsannahme der
Stadtwerke Grünstadt. Wir sind rund um die Uhr unter der Telefonnummer 06359 85563 für Sie da!
Erdgas
besteht zu 85 bis 98 Prozent aus Methan und höheren
Kohlenwasserstoffverbindungen wie Äthan, Propan und Butan. Von allen
fossilen Energieträgern hat es den geringsten Kohlenstoffgehalt und den
höchsten Wasserstoffanteil. Schadstoffbildende Komponenten wie Schwefel
sind darin fast überhaupt nicht vorhanden. Seine Verbrennung ist deshalb
sehr schadstoffarm.
Erdgas entstand vor mehreren hundert
Millionen Jahren aus abgestorbenen Kleinorganismen, Plankton und Algen,
die sich auf dem Boden der damaligen Ozeane ablagerten und später von
Gesteins- und Erdschichten überdeckt wurden. Unter Luftabschluss und dem
hohem Druck der sich aufschiebenden Gebirge begann dann ein
langwieriger chemischer Prozess, der die organischen Substanzen in
gasförmige Kohlenwasserstoffe umwandelte. Erdgas enthält also die von
Pflanzen in Form von Kohlenstoffen und Kohlenwasserstoffen gespeicherte
Energie, die die Sonne vor langer Zeit auf die Erde abgestrahlt hat.
Grundsätzlich werden in Deutschland zwei verschiedene Erdgasarten von den Versorgungsunternehmen vertrieben: H- und L-Gas, die sich jeweils durch ihren Brennwert voneinander unterscheiden. H-Gas hat dabei einen höheren Brennwert. In Grünstadt kommt ausschließlich H-Gas zum Einsatz. Für den Endverbraucher hat die Unterscheidung zwischen den beiden verschiedenen Gasarten bei der täglichen Nutzung grundsätzlich keine Bedeutung. Allerdings müssen alle mit Erdgas betriebenen Anlagen und Einrichtungen auf die jeweilige Gasart eingestellt
Falls
Sie stechenden Gasgeruch bemerken, benachrichtigen Sie bitte umgehend
den Bereitschaftsdient der Stadtwerke Grünstadt unter der Telefon-Nummer
06359 85563. Dazu aber bitte unbedingt das betroffene Gebäude oder das betroffene Grundstück verlassen!
Beachten Sie bitte außerdem die folgenden Verhaltensregeln:
Wenn die Erdgasheizung oder der Gasherd plötzlich nicht mehr richtig funktionieren, rufen Sie am besten den sogenannten Erdas-Ruf-Service unter 0 18 03 / 33 40 33
an. Dort beantwortet man alle Ihre Fragen und vermittelt Ihnen auf
Wunsch auch gerne einen Installateur aus der näheren Umgebung. (siehe
hierzu auch unser Service "Partner der Stadtwerke Grünstadt").
Wenn dagegen etwas mit der Zuleitung nicht in Ordnung ist, wenden Sie sich am besten an unseren 24 h besetzten Bereitschaftsdienst. Wählen Sie dazu die Telefon-Nummer 06359 85563.
Im April erhielten viele Kunden ein Schreiben der Stadtwerke Grünstadt GmbH zum Thema Gartenwasserzähler. Damit sind einige Fragen entstanden, die im folgenden beantwortet werden sollen.
Die Entgeltsatzung des Abwasserwerkes
Basis
für Abrechung über Abwasser ist die vom Stadtrat beschlossene
Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Stadt Grünstadt vom 02.01.1996.
Gemäß dieser Satzung werden für die Berechnung der Abwassermenge von der
über den Wasserzähler gemessenen Frischwassermenge zehn Prozent
abgezogen. Hintergrund ist die Annahme, dass ein etwa so hoher Anteil
des Frischwassers nicht als Abwasser wieder eingeleitet wird.
Sollte dieser Anteil höher sein, so könnte sich der Einbau eines Gartenwasserzählers lohnen. Die mittels des Gartenwasserzählers ermittelte Menge wird abgezogen - sofern sie die erwähnten zehn Prozent überschreitet - und so werden für Sie die Abwasserkosten gesenkt! Da dieser Gartenwasserzähler aber von Ihnen erworben werden muss und Sie auch für den Einbau sorgen müssen, muss die Wirtschaftlichkeit einer solchen Maßnahme geprüft werden. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen unter 06359/954-252 hierbei gerne weiter.
Das Eichrecht
In
der Entgeltsatzung wird gefordert, dass Gartenwasserzähler „den
Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen“ müssen. Dies ist keine
bürokratische Willkür. Auch für die Zähler der Stadtwerke gilt dasselbe.
Das Eichrecht gewährleistet eine faire und korrekte Abrechnung von
Strom, Gas und Wasser - und von Abwasser. Bei einer Überprüfung unserer
Daten bezüglich der Gartenwasserzähler stellten wir fest, dass bei einem
Großteil der betreffenden Kunden die genannten Zähler nicht mehr in der
Eichfrist liegen und wir diese Zähler bei der Rechnungsstellung nicht
berücksichtigen können. Daher ging das obengenannte Schreiben an diese
Kunden.
Aktion Gartenzählerwechsel
In
dem Schreiben erfolgte von Seiten der Stadtwerke Grünstadt GmbH das
Angebot, einen Zähler zu erwerben und einbauen zu lassen. In dem Angebot
ist die Überwachung der Eichfrist als Service enthalten. Die Aktion für
das Wechseln der Zähler ist bereits angelaufen. Da die Resonanz auf
unser Angebot sehr groß ist, kann es jedoch zu einigen Verzögerungen
kommen. Den betroffenen Kunden entstehen dadurch aber keinerlei
Nachteile!
Wenn Kunden den Zähler selbst ersetzen, sollten sie
uns dies unverzüglich mitteilen und unserem Kontrolleur den alten
Zähler vorlegen. Des weiteren möchten wir Sie in diesem Falle darauf
hinweisen, dass das in dem von Ihnen erworbenen Gartenwasserzähler
eingeprägte Eichjahr für die Eichpflicht maßgebend ist und nicht das
Kaufdatum. Daher gilt es, besonders bei Sonderangeboten vorsichtig zu
sein. Auch ein nicht ausreichend informierter Verkäufer kann an den
Tatsachen nichts ändern.
Das
Wasser der Stadtwerke Grünstadt wird in acht Brunnen und zwei Quellen
gewonnen. Die Brunnenpumpen fördern das kostbare Nass dabei aus Tiefen
zwischen 100 und 300 m.
Das so genannte „geologische Profil“,
aus dem das Wasser gefördert wird, reicht von mittleren
Grundwasserleitern (Quartär, Karlstal-Schichten) bis zu unteren
Grundwasserleitern (untere Karlstal-Schichten, Rehberg- und
Trifels-Schichten).
Wegen der guten Grundwasserbeschaffenheit
ist nur eine Entsäuerung mittels Luftsauerstoff notwendig, um das
ansonsten unbehandelte Wasser zur Versorgung der Stadt und der
umliegenden Gemeinden einsetzen zu können.
Das
Wasser der Stadtwerke Grünstadt wird in acht Brunnen und zwei Quellen
gewonnen. Die Brunnenpumpen fördern das kostbare Nass dabei aus Tiefen
zwischen 100 und 300 m.
Das so genannte „geologische Profil“,
aus dem das Wasser gefördert wird, reicht von mittleren
Grundwasserleitern (Quartär, Karlstal-Schichten) bis zu unteren
Grundwasserleitern (untere Karlstal-Schichten, Rehberg- und
Trifels-Schichten).
Wegen der guten Grundwasserbeschaffenheit
ist nur eine Entsäuerung mittels Luftsauerstoff notwendig, um das
ansonsten unbehandelte Wasser zur Versorgung der Stadt und der
umliegenden Gemeinden einsetzen zu können.
Trinkwasser wird in Deutschland in der Tat als Lebensmittel klassifiziert und unterliegt der detaillierten deutschen Trinkwasserverordnung. Es muss unter anderem regelmäßig untersucht werden und ist außerdem strengsten hygienischen Vorschriften unterworfen. Die Stadtwerke Grünstadt nehmen diese Verpflichtung zur sorgfältigen Analyse, Überwachung, Aufbereitung und Verteilung dieses „Lebensmittel Nr. 1“ sehr ernst und achten streng darauf, dass alle zulässigen Grenzwerte eingehalten werden.
Dem Trinkwasser der Stadtwerke Grünstadt werden keine Chemikalien zugesetzt. Weder Chlor, noch Fluor.
Die Qualität des Grünstadter Trinkwasser wird regelmäßig nach den strengen Vorgaben der deutschen Trinkwasserverordnung umfassend kontrolliert. Mit hervorragenden Ergebnissen. Die mikrobiologische Wasseruntersuchungen werden wöchentlich durchgeführt und weisen bislang keinerlei Beanstandungen auf.
Das Trinkwasser der Stadtwerke Grünstadt ist mittelhart und liegt im Bereich der Härtestufe 3.
Wichtig:
Um Ihr Wasch- und Spülmittel optimal zu dosieren, befolgen Sie bitte
die Dosieranweisungen der Hersteller für die Härtestufe 3. Auch für
Ihren Installateur ist es wichtig, den Härtegrad ihres Wassers zu
kennen, damit er Ihre Zentralheizung sowie gegebenenfalls auch Ihre
Wasch- oder Spülmaschine entsprechend einstellen kann.
Wenn es um Fragen zu den Themen Strom, Gas, Wasser oder Bäder geht,
sollten die Mitarbeiter der Stadtwerke Grünstadt Ihre ersten
Ansprechpartner sein. Hier sitzen die Experten, die Ihnen einerseits
helfen können, Energie zu sparen, andererseits aber auch mit Rat und Tat
zur Seite stehen, wenn es z.B. darum geht, einen neuen Hausanschluss zu
planen.
Für unsere Stadtwerke-Kunden ist die Energieberatung natürlich kostenfrei (Wert ca. 60 Euro)!
Für unsere Stadtwerke-Kunden ist die Energieberatung natürlich kostenfrei (Wert ca. 60 Euro)!
Neben kostenfreien Angeboten für unsere Kunden bieten wir Ihnen auch weitere Leistungen (z. B. Infrarot-Thermografie, PV-Anlagencheck, Raumklima-Check – mehr dazu hier.
Stadtwerke Grünstadt GmbH
Max-Planck-Str. 12, 67269 Grünstadt
06359 9540
© OpenStreetMap Contributors
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