Folgende Bedingungen gelten für den Netzanschluss an das Niederspannungs- bzw. Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Grünstadt GmbH:
(Plug-In Photovoltaik)
Um die angestrebte Energiewende möglichst zügig voranzutreiben, hat der Gesetzgeber beschlossen, Netze, Erzeugung und Verbrauch intelligent miteinander zu verknüpfen. Ein wesentlicher Baustein ist dabei der Austausch der bisher eingesetzten Stromzähler durch ein digitales Messsystem im Rahmen des zeitlich üblichen Zählertausches.
In Kürze werden einige Kunden ein Schreiben von uns, der Stadtwerke Grünstadt GmbH, bekommen (vielleicht haben Sie es auch schon erhalten). Dieses Schreiben wurde sehr neutral gehalten, was von rechtlicher Seite so sein muss
Wir werden bei Ihnen den entsprechenden Zähler austauschen und durch einen neuen digitalen Stromzähler, moderne Messeinrichtung genannt, ersetzen. Sollte ihr durchschnittlicher Stromverbrauch der letzten drei Jahre bei über 10.000 kWh / Jahr bzw. ihre Einspeiseleistung bei über 7 kW / Jahr liegen, erhalten Sie zusätzlich noch ein sogenanntes Gateway zur Fernübertragung ihrer Zählerstände.
Vermeiden lässt sich der Wechsel nicht, da der Zähleraustausch durch den Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben ist.
Für den Zählerwechsel werden wie in der Vergangenheit keine separaten Abrechnungen vorgenommen. Diese Leistung ist Bestandteil des Messstellenbetriebs, welcher in der Vergangenheit immer über ihre jährliche Stromrechnung abgerechnet wurde. Dieser Abrechnungsprozess soll künftig beibehalten werden.
Der dafür notwendige Zähleraustausch/Turnuswechsel startet bei unseren Stromkunden ab 2018. Sie werden dazu aber nochmal separat informiert.
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PREISBLATT
gültig ab 01.07.2020
gültig ab 01.01.2020
iMsbG-Messstellenvertrag
für Anschlussnutzer und Anlagenbetreiber
Netzübernahme des Verteilnetzes Strom
in der Ortsgemeinde Lambsheim:
Veröffentlichung nach § 25 Abs. 2 Satz
2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
An alle Anschlussnutzer und Anschlussnehmer Strom in der Ortsgemeinde Lambsheim: Ab dem 01. Januar 2017 übernimmt die Stadtwerke Grünstadt GmbH den Netzbetrieb Strom in der Ortsgemeinde Lambsheim. Mit diesem Datum ist damit die
Stadtwerke Grünstadt GmbH
Max-Planck-Straße 12, 67269 Grünstadt
06359 / 954-0 | info@swg-gruenstadt.de
Ihr Ansprechpartner für den Stromnetzbetrieb.
Ab dem Zeitpunkt der Netzübergabe werden alle Rechte und Pflichten, welche ursächlich mit dem Betrieb des Stromnetzes zusammenhängen, von den Gemeindewerken Lambsheim auf die Stadtwerke Grünstadt GmbH übertragen.
Die Stadtwerke Grünstadt GmbH hat einen 24/7 Rufbereitschaftsdienst organisiert, der die Bearbeitung der Störungsmeldungen im Versorgungsgebiet innerhalb und außerhalb der regulären Öffnungszeit sicherstellt und in Störfällen für eine sach- und fachkundige Gefahrenbeseitigung und Verhinderung von Folgeschäden sorgt.
Unter der Rufnummer 06359 / 85563 ist eine zentrale Störmeldenummer geschaltet, über die Sie unseren 24/7 Rufbereitschaftsdienst erreichen.
Bei einem Stromausfall innerhalb der Hausinstallationen des Gebäudes sind die jeweiligen Elektroinstallateure für die Schadensbehebung zuständig!
Alle bestehenden Stromlieferverträge bleiben durch den Netzbetreiberwechsel unberührt. Der Grund- und Ersatzversorger bleibt gemäß §§ 36ff EnWG die Gemeindewerke Lambsheim.
Netzübernahme des Verteilnetzes Strom in der Ortsgemeinde Neuleiningen:
Veröffentlichung nach § 25 Abs. 2 Satz 2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
An alle Anschlussnutzer und Anschlussnehmer Strom in der Ortsgemeinde Neuleiningen:
Ab dem 01. Januar 2015 übernimmt die Stadtwerke Grünstadt GmbH den Netzbetrieb Strom in der Ortsgemeinde Neuleiningen. Mit diesem Datum ist damit die
Stadtwerke Grünstadt GmbH
Max-Planck-Straße 12
67269 Grünstadt
Telefon: 06359 954 0
Mail: info@swg-gruenstadt.de
Ihr Ansprechpartner für den Stromnetzbetrieb.
Ab dem Zeitpunkt der Netzübergabe werden alle Rechte und Pflichten, welche ursächlich mit dem Betrieb des Stromnetzes zusammenhängen, von der Pfalzwerke Netz AG auf die Stadtwerke Grünstadt GmbH übertragen.
Bei Störungen wenden Sie sich bitte ab dem 01.01.2015 an den Störungsdienst der Stadtwerke Grünstadt GmbH unter der Telefonnummer 06359 85563
Alle bestehenden Stromlieferverträge bleiben durch den Netzbetreiberwechsel unberührt.
Grund- und Ersatzversorger bleibt gemäß §§ 36ff EnWG bis zum 31.12.2015 die Pfalzwerke AG. Seit dem 01.01.2016 ist die Stadtwerke Grünstadt GmbH (Vertriebsabteilung) der zuständige Grund- und Ersatzversorger.
Netznutzungsvertrag Strom (Entnahme) gemäß Beschluss BK6-20-160 der Bundesnetzagentur vom 21.12.2020 mit Gültigkeit ab 01.04.2022
Stadt Grünstadt, Gemeinde Lambsheim, Gemeinde Neuleiningen und Baugebiet "Rosengartenweg" in der Gemeinde Kirchheim/Weinstr. ab 01.01.2023
Stadt Grünstadt, Gemeinde Lambsheim, Gemeinde Neuleiningen und Baugebiet "Rosengartenweg" in der Gemeinde Kirchheim/Weinstr. ab 01.01.2022
Stadt Grünstadt, Gemeinde Lambsheim, Gemeinde Neuleiningen und Baugebiet "Rosengartenweg" in der Gemeinde Kirchheim/Weinstr. ab 01.01.2021
Stadt Grünstadt, Gemeinde Lambsheim, Gemeinde Neuleiningen und Baugebiet "Rosengartenweg" in der Gemeinde Kirchheim/Weinstr. ab 01.01.2020
Stadt Grünstadt, Gemeinde Lambsheim, Gemeinde Neuleiningen und Baugebiet "Rosengartenweg" in der Gemeinde Kirchheim/Weinstr. ab 01.01.2019
Netzgebiet Lambsheim
Netzgebiet Grünstadt, Neuleiningen und Baugebiet "Rosengartenweg" (Gemeinde Kirchheim/Weinstr.)
Stadt Grünstadt, Gemeinde Lambsheim, Gemeinde Neuleiningen und Baugebiet "Rosengartenweg" in der Gemeinde Kirchheim/Weinstr. für 2021
Stadt Grünstadt, Gemeinde Lambsheim, Gemeinde Neuleiningen und Baugebiet "Rosengartenweg" in der Gemeinde Kirchheim/Weinstr. für 2022
Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Feststellung des Grundversorgers für den Zeitraum 01.01.2019-31.12.2021:
Der
Grundversorger für das Stromnetzgebiet der Stadtwerke Grünstadt GmbH
(Netzbetreiber) ist die Stadtwerke Grünstadt GmbH (Lieferant).
Das Stromnetzgebiet erstreckt sich dabei auf die Stadt Grünstadt, die Ortsgemeinde Lambsheim, die
Ortsgemeinde Neuleiningen und das Baugebiet „Rosengartenweg“ in der
Ortsgemeinde Kirchheim/Pfalz.
Feststellung des Grundversorgers für den Zeitraum 01.01.2022-31.12.2024:
Der
Grundversorger für das Stromnetzgebiet der Stadtwerke Grünstadt GmbH
(Netzbetreiber) ist die Stadtwerke Grünstadt GmbH (Lieferant).
Das Stromnetzgebiet erstreckt sich dabei auf die Stadt Grünstadt, die Ortsgemeinde Lambsheim, die
Ortsgemeinde Neuleiningen und das Baugebiet „Rosengartenweg“ in der
Ortsgemeinde Kirchheim/Pfalz.
Die Stadtwerke Grünstadt GmbH bietet allen Netznutzern für ihr Netzgebiet eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK6-06-009 – GPKE) – Abrechnungsmodell zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems – an.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.
Stadtwerke Grünstadt GmbH
Max-Planck-Str. 12, 67269 Grünstadt
06359 9540
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